COVID19-Präventionskonzept HG Mödling

Update 08.11.2021:

ACHTUNG WICHTIG – die 3G-Regel gilt vorerst weiterhin bei jedem Training/Hallenzutritt/Meisterschaftsspiel für alle Spielerinnen und Spieler im Spitzensportkonzept (TeilnehmerInnen in A und B Ligen!)

  • Für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre gilt ein vollständiger Ninja-Pass als 2G-Nachweis!
  • Bitte vollständige Ninja-Pässe immer am Freitag abfotografieren und per WhatsApp schicken an: 0664/1419083!
  • Am jeweiligen Trainingstag sind die Ninja-Pässe vorzuweisen oder vorab an 0664/1419083 zu schicken!
  • Eltern und Begleitpersonen bitte vor der Halle warten! Hier gilt als Zutritt in die Halle ausschließlich 2G!
  • Die Garderoben dürfen ausschließlich von den Aktiven und ihren BetreuerInnen betreten werden!

COVID-19- Präventionskonzept – Version 05.10.2020

Organisation/Verein: HG Mödling

Veranstaltung bzw. Aktivität und Durchführungszeitraum:

Training / Trainingsspiele / Meisterschaftsspiele 

Ansprechpartner für das Präventionskonzept:

Christian Taus, 2340 Mödling, 0664/917 95 37, ctaus17@gmail.com

Ursula Künstler, 1220 Wien, 0664/141 90 83, ursula.kuenstler@chello.at

Allgemeines:

Um  unserer  als  Hockeyverein  wichtigen  gesellschaftlichen  Funktion  wieder  nachkommen  zu  können,  wurde  dieses Präventionskonzept  ausgearbeitet,  um  auch  im  Amateur-und  Nachwuchsbereich  den  Trainings-und  Spielbetrieb vollumfänglich durchführen zu können. Wir als Verein sind uns unserer Verantwortung bewusst, weshalb wir zum einen alle  Beteiligten  über  die  Maßnahmen  dieses  Präventionskonzeptes  informieren  und  zum  anderen  auf  die  Einhaltung dieser Maßnahmen in der Praxis achten.

Weiterhin   gilt,   dass Spieler/-innen,   Trainer/-innen   sowie   Betreuer/-innen,   die   sich   krank   fühlen,   weder   an Trainingseinheiten noch an Spielen teilnehmen dürfen. Sie haben der Sportstätte unbedingt fernzubleiben. Jegliche  Teilnahme  am  Trainings-und  Spielbetrieb erfolgt auf  eigene  Gefahr und ist nur mit unterzeichneter Einverständniserklärung möglich.

Es  werden  stets  die  jeweils  aktuellen Verordnungen   und   Richtlinien   der   Bundesregierung  bezüglich   COVID-19  eingehalten.  Dies   trifft   auch   auf   dieses Präventionskonzept  zu. Dabei  steht  natürlich  weiterhin  die  Gesundheit  und  die  Sicherheit aller  Personen  auf  dem Hockeyplatz an oberster Stelle.

Verhaltensregeln für Sportler/-innen, Betreuer/-innen und Trainer/-innen

  • Eine Trainings- und Spielteilnahme ist nur mit gültiger Einverständniserklärung möglich.
  • Die Teilnahme am Training und Spiel ist nur in gesundem Zustand erlaubt, Personen sich krank fühlen, Symptome aufweisen oder aufgrund anderer COVID-Umstände Kontakteinschränkungen unterliegen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen und haben dies umgehend den Verantwortlichen der HGM zu melden.
  • Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht ins Gesicht greifen, in den Ellbogen oder ein Einwegtaschentuch niesen, kein Ausspucken, etc.) sind immer zu beachten. Die auf der Sportanlage zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt werden. Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.
  • Wenn möglich zuhause umziehen und in Sportbekleidung kommen. In den Garderoben und Duschen ist auf Abstand und Hygieneregeln zu achten und die Benutzung so zu staffeln, dass der Sicherheitsabstand immer eingehalten werden kann.
  • Persönliche Gegenstände wie z.B. Trinkflasche, Handtuch sollen gekennzeichnet werden und es dürfen nur eigene Utensilien benützt werden.
  • Außerhalb des Trainings bzw. Spiels ist zu nicht im selben Haushalt lebenden Personen weiterhin ein Mindestabstand von 1m einzuhalten
  • Bei Behandlungen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen, bei denen der Mindestabstand von 1m nicht eingehalten werden kann, sind sowohl von Betreuer/-innen, als auch vom Spieler ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (ausgenommen, wenn dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist; z.B. Erste-Hilfe-Maßnahmen während eines Trainings oder Spiels).
  • Als Grundregel ist festgehalten, dass ein physischer Kontakt zwischen Spielern nur auf dem Trainings-/Spielfeld stattfinden soll!
  • Wenn jemand an einem Tag nicht teilnehmen kann, bitte rechtzeitig beim Betreuerteam abmelden!
  • Bei der gemeinsamen Benützung von PKWs oder Kleinbussen (bis 9-Sitzer) für Fahrten zu und von Trainings oder Spielen sind in jeder Sitzreihe nur zwei Personen zu befördern.

Vorgaben für die Trainings- und Wettkampfinfrastruktur:

Trainingsbetrieb:

  • Der Mindestabstand zwischen den SportlerInnen und zu anderen Personen von 1m ist grundsätzlich einzuhalten.
  • Das Betreten der Sportanlage ist nur für die Trainingszeit erlaubt.
  • Der Eintritt ist erst erlaubt, wenn Trainer bzw. Betreuer vor Ort sind. Den Hockeyplatz dürfen nur die aktiven SportlerInnen und Sportler eintreten, die Anwesenheit / das Zusehen von Eltern oder Begleitpersonen ist nur auf den Tribünen mit entsprechendem Abstand von min. 1m möglich.
  • Treffpunkt ist auf den Steintribünen, Zugang über den Kunstrasenplatz. Schlägertaschen sind auf der Tribüne zu deponieren. Es dürfen ausschließlich die eigenen Gegenstände berührt und verwendet werden. Die Spielerbänke dürfen nur mit Abstand benutzt werden.
  • Das Training darf erst nach Aufforderung durch den/die Betreuer/in begonnen werden und

es darf ausschließlich der Hockeykunstrasen benützt werden!

  • Die Anwesenheit beim Training wird durch die Betreuer/innen dokumentiert. Listeneintrag bzw. mail an hgm@hgmoedling.at und ctaus17@gmail.com
  • Es dürfen keine eigenen Bälle mitgebracht werden.

Während des Trainings:

  • Während des Trainings muss ein Mindestabstand von 1m zu allen anderen Personen eingehalten werden, dieser kann im Zuge des Trainings- oder der Spiele situationsbedingt unterschritten werden.
  • Bälle sind grundsätzlich nur mit dem Schläger oder dem Fuß zu bewegen und sollen mit den Händen nicht berührt werden.
  • Sämtliche Trainingsutensilien, wie z.B. Hütchen, Athletikleiter etc., werden nur von den TrainerInnen angefasst und werden am Ende des Trainings vom Betreuerteam gereinigt und desinfiziert.
  • Es sind ausschließlich eigene Schläger zu verwenden. Leihschläger müssen vor und nach Benützung desinfiziert werden.
  • Es dürfen nur die eigenen Trinkflaschen und Handtücher verwendet werden.
  • Die TW-Ausrüstungen dürfen auch im Erwachsenenbereich nicht von unterschiedlichen Personen verwendet werden! Die Tormanntrikots müssen nach jedem Training mitgenommen und gewaschen werden
  • Nach jeder Trainingseinheit sind die Hände zu desinfizieren, Mittel dafür werden von HGM bereitgestellt.
  • Die Sportanlage ist nach dem Training unverzüglich über den vorgeschriebenen Weg hintereinander zu verlassen- Sicherheitsabstand von 1m einhalten.

Meisterschafts-und Traininingspiele:

Alle aktuellen Handlungsempfehlungen und Vorgaben des ÖHV sind zu beachten.

Hygienische Vorgaben:

  • Die direkt am Spiel beteiligten Personen verfügen ausnahmslos über eigene Ausrüstungsgegenstände. Spieler/-innen: zusätzlich zu den üblichen Ausrüstungsgegenständen wie Hockeyschläger, Schienbeinschonern und dem Mundschutz gehört auch eine individuelle mit Namen versehene Trinkflasche.
  • Das Abklatschen der Spieler/-innen, Trainer/-innen und Betreuer/-innen untereinander und ein gemeinsames Jubeln mit Körperkontakt ist zu unterlassen.
  • Beim Betreten der Spielfläche (Einlauf) ist nachfolgende Reihenfolge zu beachten: Aufstellen auf dem Spielfeld der Startaufstellung 22 Spieler (Großfeld), 18 Spieler (3/4 Feld), 14 Spieler (Kleinfeld). Die Auswechselspieler nehmen direkt auf der zugewiesenen Auswechselbank Platz, es erfolgt kein gemeinsames Aufstellen und kein gemeinsames Abklatschen der Mannschaften. Auf den Sportlergruß sowie Handshake direkt vor dem Anpfiff und auch nach dem Abpfiff wird ebenfalls verzichtet. Eine Begrüßung vor dem Spiel ist unter Einhaltung der Abstandsregel und ohne Körperkontakt möglich.
  • Die Schiedsrichter müssen über die gesamte Spielzeit einen Mindestabstand von 2m zu den Spielern einhalten

Organisatorische Vorgaben:

  • Der Aufenthalt in den Garderoben soll auf ein zeitliches Minimum reduziert werden. Es ist Mund-Nasenschutz zu tragen
  • Die Mannschaften sind angehalten ihre Besprechungen nur unter Einhaltung der gültigen Abstandsregeln und möglichst nicht in geschlossenen Räumen abzuhalten.
  • Wenn auf dem Hockeykunstrasen gespielt wird, dürfen die Teams der folgenden Spiele den Kunstrasenbereich nicht betreten. Aufwärmen und Vorbereiten muss in diesem Fall auf den beiden Tartan-Plätzen zwischen Hockey- und Fussball-Kunstrasen erfolgen.
  • Der Zugang zu bzw. von den Spielerbänken erfolgt für beide Mannschaften zeitlich versetzt, nachdem die vorherigen Teams den Platz verlassen haben.
  • Die Spielerbänke bzw. der Zeitnehmertisch dürfen von den Mannschaften bzw. den Schiedsrichtern erst nach einer Desinfektion dieser benützt werden. Die Freigabe hierfür erfolgt durch den Betreuer der vorher gespielten Heimmannschaft oder des aktuellen Betreuers/-in der Heimmannschaft.
  • Das Spielfeld und die Spielerbänke sind nach dem Spielende unverzüglich zu verlassen. Nachbesprechung, auslaufen ist auf den Tartan-Plätzen möglich, wenn diese von den vorbereitenden Teams verlassen wurden.
  • Die Spielerbänke und der Zeitnehmertisch sind nach dem Spielende vom Betreuerteam der Heimmannschaft zu desinfizieren und für die folgenden Mannschaften freizugeben.
  • Der jeweilige Betreuer des HGM Teams schickt den Spielbericht (auch bei Auswärtsspielen) samt den Namen der Betreuer an hgm@hgmoedling.at und ctaus17@gmail.com um eine etwaige Nachverfolgung rasch zu ermöglichen.

Zuschauer

  • Die Teilnahme von Zuschauern ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben seitens Bund und Land NÖ

und der Risikoeinschätzung des Corona Ampel Systems geregelt und ist Outdoor bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen wie folgt:

  • Grün und Gelb:

Es dürfen bei allen Spielen oder Trainings maximal 100 anwesend sein, wobei Personen, die zur Durchführung des Trainings bzw. Spiels erforderlich sind, nicht einzurechnen sind.

Orange und Rot:

Es dürfen keine Zuschauer teilnehmen, ausgenommen sind Angehörige von minderjährigen SpielerInnen

  • Die Zuschauer dürfen den abgegrenzten Spielfeldbereich nicht betreten.
  • Bei Personen, die nicht im selben Haushalt lebenden, ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1m zu achten.
  • Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht ins Gesicht greifen, in den Ellbogen oder ein Einwegtaschentuch niesen, kein Ausspucken, etc.) sind immer zu beachten.

Buffetbereich:

  • Auch im Buffetbereich muss der Mindestabstand von 1m immer eingehalten werden.

Vorgangsweise bei Verdacht einer SARS-CoV-2 Infektion vor oder während eines Trainings:

  • Das Training wird nicht begonnen bzw. unterbrochen.
  • Es ist auf großen Abstand zwischen allen Teilnehmern zu achten.
  • Der oder die Betroffene muss die Sportstätte unverzüglich verlassen und sich entsprechend isolieren.
  • Der oder die Betroffene bzw. Eltern werden darauf hingewiesen, die Behörden Hotline 1450 zu verständigen.
  • Der oder die Betroffene wird darauf hingewiesen, keine öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.

Regeln beim Auftreten einer SARS-CoV-2 Infektion außerhalb des Trainings:

  • Bei Vorliegen einer Infektion oder dem Verdacht als mögliche Kontaktperson eingestuft zu werden, ist keine Trainingsteilnahme möglich, eine sofortige Selbstisolation ist anzutreten.
  • Es sind unverzüglich Verantwortliche der Hockeygemeinschaft Mödling zu verständigen:
    • Ursula Künstler 0664/141 90 83     oder      Christian Taus 0644/ 917 95 37
  • Es sind der Hockeygemeinschaft Mödling sämtliche Trainingsbesuche oder sonstige Kontakte mit Vereinsmitgliedern in den vergangen 14 Tagen zu melden.
  • Die Trainingseinheiten der betroffenen Gruppe(n) werden umgehend ausgesetzt und die entsprechenden Teilnehmer bzw. Eltern informiert
  • Die Liste der Kontaktpersonen wird für eine Übermittlung an die Behörde vorbereitet.
  • Die weitere Vorgangsweise wird von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt.
  • Eine Wiederteilnahme am Trainingsbetrieb ist erst nach dem Nachweis eines negativen PCR-Tests möglich.

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